AGB

Details zur Buchung von Fotoaufträgen

Durch eine Buchung (schriftliche oder mündliche Bestätigung von Fotoaufträgen) akzeptiert der Auftraggeber alle AGB und Kosten des jeweiligen zugesendeten Angebots.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Tanja Photography erteilten Aufträge (TFP eingeschlossen). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Vertragsschluss widersprochen wird oder davor etwas anderes vereinbart wurde.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Der Auftraggeber erhält das nichtkommerzielle Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Weiteres ist nicht gestattet bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Auftraggeber eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder (zum Beispiel Social Media) kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  7. Der Fotograf behält sich jedes Recht vor, die erstellten Lichtbilder für seine eigenen Werbezwecke zu veröffentlichen. Die Nennung des Auftraggebers ist nicht zwingend notwendig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  8. Unbearbeitete Lichtbilder und Raw-Dateien werden nicht an den Kunden herausgegeben. Der Kunde erhält die bearbeiteten Lichtbilder als JPG-Dateien.
  9. Die Art der Bearbeitung unterliegt der künstlerischen Freiheit des Fotografen. Jegliche Manipulation der Lichtbilder ist untersagt.
  10. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  11. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

III. Vergütung

  1. Für die Herstellung und Bearbeitung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart und ohne Mehrwertsteuer berechnet.
  2. Nebenkosten (Reisekosten ab 15km einfache Fahrt, Model-Honorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Der Fotograf weist dem Kunden den Endpreis aus.
  3. Fällige Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen zu begleichen. Dem Fotograf bleibt vorbehalten, bei Verzug eine Mahnung herbeizuführen.

IV. Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die sich während des Fotoshooting ereignen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ausgenommen sind vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
  2. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern, Datenträgern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Leistungsstörung, Ausfall-Honorar

  1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen schriftlich bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Kann ein Termin zur Erstellung der Lichtbilder seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, 24 Stunden vor Beginn des Termins abzusagen. Tut er dies nicht, kann der Fotograf die Hälfte der Kosten des ursprünglichen Auftrags als Schadenersatzes fordern.

VI. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren insbesondere auch das Fotografieren der zum Shooting anwesenden Personen erlaubt ist. Durch Fotografieverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
  3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von den Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

VII. Pflichten des Auftragnehmers (Fotograf)

  1. Tanja Photography beschäftigt keine Subunternehmer und schuldet somit die angebotenen Leistungen persönlich.
  2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der vorher vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
  3. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber die Lichtbilder innerhalb 10 Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Bei besonders aufwendigen Zusatzprodukten bzw. Sonderwünschen wird ein individueller Aufwand vereinbart.

VIII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.