tanja photography
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von tanja photography in den Bereichen Fotografie, Design und Marketing, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde.
Mit der Buchung eines Auftrags, der Annahme eines Angebots oder einer sonstigen verbindlichen Beauftragung gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Inhaltsverzeichnis
- 01. Geltungsbereich
- 02. Vertragsschluss
- 03. Allgemeine Leistungen
- 04. Fotografie
- 05. Designleistungen
- 06. Marketingleistungen
- 07. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 08. Korrekturen, Freigaben und Abnahme
- 09. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- 10. Eigenwerbung und Referenznennung
- 11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- 12. Termine und Lieferzeiten
- 13. Absage, Verschiebung und Ausfallhonorar
- 14. Haftung
- 15. Datenschutz und Vertraulichkeit
- 16. Schlussbestimmungen
01. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch tanja photography angebotenen Leistungen in den Bereichen Fotografie, Design, Content-Erstellung, Markenauftritt, Social-Media-Betreuung, Marketingberatung sowie vergleichbare kreative und konzeptionelle Dienstleistungen.
Diese AGB gelten sowohl für einmalige Aufträge als auch für laufende oder wiederkehrende Zusammenarbeit, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
02. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot von tanja photography durch den Auftraggeber schriftlich, in Textform, mündlich oder über einen Messenger-Dienst verbindlich angenommen oder ein Termin fest gebucht wird.
Grundlage des Vertrags sind das jeweilige Angebot, diese AGB sowie etwaige individuell getroffene Zusatzvereinbarungen.
03. Allgemeine Leistungen
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
tanja photography erbringt kreative Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet tanja photography keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite und keine bestimmte Conversion oder Umsatzsteigerung durch Marketingmaßnahmen.
04. Fotografie
Im Bereich Fotografie umfasst die Leistung insbesondere die Planung, Durchführung, Auswahl und Bearbeitung von Lichtbildern.
Die Bildgestaltung, Bildauffassung und Bildbearbeitung unterliegen der künstlerischen Freiheit von tanja photography.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die bearbeiteten Bilder im vereinbarten Format. Die Herausgabe unbearbeiteter Dateien, insbesondere RAW-Dateien, Originaldateien oder sämtlicher entstandener Aufnahmen, erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern keine konkreten schriftlichen Vorgaben vereinbart wurden.
05. Designleistungen
Im Bereich Design umfasst die Leistung insbesondere Konzeption, Gestaltung und Ausarbeitung von Logos, Grafiken, Layouts, Werbemitteln, Branding-Elementen, Drucksachen, digitalen Inhalten und vergleichbaren kreativen Leistungen.
Entwürfe, Vorstufen, Skizzen, Layoutvarianten und Präsentationen dienen der Abstimmung mit dem Auftraggeber und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht automatisch zur freien Nutzung bestimmt.
Offene Dateien, Quelldateien, Arbeitsdateien oder editierbare Vorlagen werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
06. Marketingleistungen
Im Bereich Marketing umfasst die Leistung insbesondere Beratung, Strategie, Redaktionsplanung, Content-Erstellung, Kampagnenplanung, Social-Media-Betreuung, Textleistungen und vergleichbare Maßnahmen.
tanja photography schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Dienstleistung, nicht jedoch einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg.
Die Umsetzung von Marketingmaßnahmen erfolgt auf Grundlage der durch den Auftraggeber freigegebenen Inhalte, Informationen und Materialien.
Für rechtliche Prüfungen, insbesondere wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfungen, ist tanja photography nicht verantwortlich, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
07. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass tanja photography alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Vorlagen und Daten, berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
Verzögerungen, Wartezeiten, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von tanja photography und können gesondert berechnet werden.
08. Korrekturen, Freigaben und Abnahme
Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Honorar enthalten.
Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturen oder nachträgliche Umgestaltungen werden gesondert berechnet.
Der Auftraggeber hat Entwürfe, Zwischenstände, Inhalte, Layouts, Texte, Anzeigenmotive, Bildauswahlen oder sonstige Arbeitsergebnisse nach Vorlage zeitnah zu prüfen und freizugeben.
Mit der Freigabe durch den Auftraggeber gelten die betreffenden Inhalte als genehmigt.
Werkleistungen, insbesondere im Bereich Design, gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt.
09. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche von tanja photography erstellten Fotografien, Entwürfe, Designs, Texte, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den jeweils vereinbarten Zweck.
Eine Nutzung über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung, kommerzielle Mehrfachverwendung oder Nutzung in weiteren Medien, bedarf der vorherigen Zustimmung von tanja photography.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Vorstufen, Konzepte und Rohfassungen verbleiben bei tanja photography.
10. Eigenwerbung und Referenznennung
tanja photography ist berechtigt, erbrachte Design- und Marketingleistungen sowie freigegebene Arbeitsergebnisse als Referenz für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Dies gilt insbesondere für die Nennung des Projekts, die Darstellung von Gestaltungen, veröffentlichten Inhalten oder allgemeinen Projektergebnissen auf der Website, in sozialen Netzwerken oder im Portfolio von tanja photography.
Für die Veröffentlichung von Fotografien mit erkennbaren Personen zu Eigenwerbezwecken ist zusätzlich eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder der hierzu berechtigten Stelle erforderlich.
Der Auftraggeber kann einer Referenznennung aus berechtigtem Interesse widersprechen, sofern dies vorab ausdrücklich vereinbart wird.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt das im jeweiligen Angebot vereinbarte Honorar als Stundensatz, Tagessatz, Monatspauschale oder Festpreis.
Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Nebenkosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Parkgebühren, Druckkosten, Fremdleistungen, Stockmaterial, Werbebudget, Softwarekosten, Studiomieten, Hostingkosten oder sonstige Auslagen sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
12. Termine und Lieferzeiten
Termine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugesagt wurden.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt oder Umstände eintreten, die tanja photography nicht zu vertreten hat.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
13. Absage, Verschiebung und Ausfallhonorar
Kann ein vereinbarter Termin, insbesondere ein Shooting-, Besprechungs- oder Produktionstermin, vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, soll die Absage oder Verschiebung so früh wie möglich erfolgen.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann tanja photography ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits angefallene Fremd- und Nebenkosten sowie nicht stornierbare Aufwendungen sind in voller Höhe zu erstatten.
14. Haftung
tanja photography haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet tanja photography nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Verzögerungen, Störungen oder Ausfälle, die auf Plattformen Dritter, technische Systeme, Werbeplattformen, soziale Netzwerke, Hostinganbieter, Druckdienstleister oder sonstige externe Anbieter zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen, soweit diese Umstände nicht von tanja photography zu vertreten sind.
Für die rechtliche Zulässigkeit vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte haftet ausschließlich der Auftraggeber.
15. Datenschutz und Vertraulichkeit
tanja photography verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, persönlichen und projektbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung können in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt werden.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich oder in Textform festgehalten wurden.